Bei Vereinen, welche dem MHTG die Einzugsermächtigung erteilt haben, wird der Gesamtbetrag im November von Vereinskonto abgebucht. Es wird keine Rechnung erstellt, als Beleg für den Verein dient die Teilnahmebescheinigung.
Wenn die Kosten nicht vom Vereinskonto abgebucht werden sollen, muss der Beitrag bis zum 5. Oktober 2025 auf das MHTG-Konto eingegangen sein.
Sparda-Bank Baden-Württemberg eG
IBAN DE08 6009 0800 0003 2373 56
Bitte auf dem Überweisungsträger die genaue Vereinsbezeichnung bzw. die Namen der Teilnehmenden vermerken.