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Rhythmische Sportgymnastik (RSG)

Die Rhythmische Sportgymnastik gilt als die wohl weiblichste aller Sportarten. Sie ist die weiter entwickelte Form der allgemeinen Gymnastik und eine ausschließlich leistungs- und wettkampforientierte Sportart. Im DTB und seinen untergeordneten Verbänden werden RSG-Wettkämpfe daher sowohl in den einzelnen (altersspezifischen) Leistungsklassen (LK) als auch auf einer Wettkampfschiene, der Wettkampfklasse (WK) ausgerichtet. Der leistungsorientierte Bereich ist dem Bereichsvorstand Olympischer Spitzensport (BVOSS), der wettkampforientierte Bereich dem Ressort Wettkampfsport zugeordnet.  
RSG-Wettkämpfe werden sowohl im LK- als auch WK-Bereich im Einzel als auch in der Gruppe (5 Gymnastinnen) ausgetragen. In einzelnen LTV, wie z.B. dem BTB, finden mittlerweile auch Duo-Wettkämpfe statt, welche sich an den Gruppenübungen im WK-Bereich orientieren.
Die ersten Wettkämpfe der Rhythmischen Sportgymnastik fanden 1948 in der UdSSR statt.

 

Was verstehen wir unter Rhythmische Sportgymnastik (RSG)


•    Die Wettkampfübungen in  der RSG dauern jeweils 75–90 sec. (Einzel) bzw. 120– 150 sec. (Gruppe) und sollen im besten Fall eine einheitliche Verbindung von Bewegung und Musik bei gleichzeitiger Handhabung des Gerätes präsentieren. Dabei soll das Handgerät sich immer in Bewegung befinden.
•    Die Präsentationen der Übungen sind zudem durch tänzerische, körper- und gerätetechnische Schwierigkeiten sowie Risiko-Elemente gekennzeichnet und erfordern in hohem Maße Körperbeherrschung und Konzentration. Dabei wird die Nähe zum Ballett immer wieder deutlich, weshalb ein begleitender Ballettunterricht in keinem RSG-Training fehlen sollte.
•    Bis zum Alter von 12 Jahren wird bei den Wettkämpfen in beiden Bereichen eine Übung „ohne Handgerät“ gefordert, hinzu kommen (je nach Alter und Niveau)  1 bis 3 weitere Übungen mit jeweils festgelegten Handgeräten.
•    Es finden die Handgeräte Seil, Ball, Reifen, Keulen und Band bei den RSG-Wettkämpfen Verwendung. Ab dem Juniorenbereich werden die Mehrkämpfe als 4-Kampf (LK) bzw. 3-Kampf (WK) geturnt. Bei den Gruppen wird eine Übung geturnt, in der Meisterklasse 2 verschiedene Übungen. Im LK-Bereich orientieren sich diese an den Vorgaben des Internationalen Turnverbandes. Für den Bereich der WK erfolgt die Festlegung der jeweils zu turnenden Handgeräte durch den DTB.
•    Begleitet werden die Übungen von Instrumentalmusik, mittlerweile dürfen jedoch 50% der im Mehrkampf geturnten Übungen mit Gesang dargeboten werden. Die Übungskompositionen sollen eine Einheit mit der sie begleitenden Musik darstellen (keine „Backgroundmusik“), weshalb dies in einer der vier Teilnoten mit bewertet wird.
•    In die Gesamtbewertung einer Übung gehen 4 Teilnoten ein. Dies sind im Technischen Bereich die Additonswerte zum einen für die körpertechnischen Schwierigkeiten und tänzerischen Schritte sowie zum zweiten die gerätetechnischen Schwierigkeiten und Risikos. Beide Bewertungen werden von jeweils 2 Kampfrichtern vorgenommen. Die Ausführungsnote setzt sich zusammen aus  Abzugswerten (ausgehend von 10 Punkten) für einerseits choreographische Fehler (ebenfalls durch 2 Kampfrichter) sowie körper- und gerätetechnische Fehler (durch 2-4 Kampfrichter).